Bukarest (ADZ) – Die Richterin Ramona Grațiela Milu, die im Justizrat CSM die Berufungsgerichte vertritt, rügt eine gängige Methode zur Besetzung von Leitungsämtern an vielen Instanzen. Nach Auswertung offizieller CSM-Daten kommt Milu zum Schluss, dass die gesetzlich als Ausnahme gedachte kommissarische Einsetzung zur Regel geworden ist. Die starke Konzentration administrativer Macht bei Gerichtspräsidenten schaffe dabei eine „toxische und kontraproduktive“ Organisationskultur.
Nach Angaben von Milu waren zum 8. Januar 430 von 657 Leitungsfunktionen an Gerichten (Präsidenten, Vizepräsidenten und Vorsitzende Richter) kommissarisch besetzt. Das entspricht mehr als 65 Prozent. Hinzu kommen sieben weitere Leitungsfunktionen am Obersten Gerichtshof. Die Zahlen belegen ein systemweites Phänomen, so die Richterin. An den Berufungsinstanzen seien 57 von 109 Leitungsstellen kommissarisch vergeben, über 53 Prozent. An den oberen Instanzen der Kreisebene betrifft dies 139 von 240 Stellen, was einem Anteil von fast 58 Prozent entspricht. Am stärksten sei die Praxis in den untersten Instanzen verbreitet: 234 von 308 Leitungsfunktionen, also knapp 76 Prozent, seien kommissarisch besetzt.
Die vom Gesetz eigentlich als Ausnahme geregelte Situation habe sich zur Normalität entwickelt, mit negativen Folgen für Transparenz, Verantwortung und das interne Arbeitsklima der Gerichte, rügt die Richterin.





