Bukarest (ADZ) - Der Hohe Magistraturrat (CSM), bekanntlich das Selbstverwaltungsorgan der heimischen Justiz, hat am Mittwoch den unter Federführung von Justizminister Florin Iordache (PSD) erarbeiteten Begnadigungs- und Strafrechtsränderungsentwürfen eine Abfuhr erteilt. Für die Regierung ist der CSM-Befund allerdings lediglich „konsultativ“. Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr warnte anschließend, dass „eine Verabschiedung der beiden Verordnungsentwürfe und der sich daraus ergebenden Kriminalität die Institutionen des Staates schwer beeinträchtigen könnte“. Und auch die Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten, OMNIA, sprach Klartext: Die Haftvollzugsbedingungen hierzulande seien in den letzten 27 Jahren wiederholt bemängelt worden, doch habe sich „bis zur Inhaftierung bekannter Politiker und Unternehmer“ keine einzige Partei oder Regierung darum geschert, so OMNIA. Der Gewerkschaft zufolge sind die rumänischen Haftvollzugsanstalten längst nicht so überbelegt wie behauptet, die Zahl der Häftlinge sei in den letzten zehn Jahren konstant zurückgegangen – von 48.000 auf derzeit 27.000. Vertreter der Zivilgesellschaft erstatteten indes am Mittwoch Strafanzeige gegen Premier Sorin Grindeanu und Justizminister Florin Iordache: Die „Initiative Rumänien“ wurde bei der DNA vorstellig, um die beiden wegen „Begünstigung des Täters“ anzuzeigen.