Bukarest (ADZ) - Der hohe Magistraturrat (CSM) hat am Montag beschlossen, bei Staatschef Klaus Johannis einen Antrag zur Rücksendung des neuen Lohngesetzes an das Parlament zu stellen. Grund für den Beschluss des Selbstverwaltungsorgans der rumänischen Justiz ist das erhebliche Gefälle zwischen den Bezügen der Richter und jenen der Staatsanwälte, obwohl beide der gleichen Kategorie der Magistraten angehören und als solche einheitlich entlohnt werden müssten. Davor hatte sich schon Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr schriftlich an das Staatsoberhaupt sowie an den Ombudsmann für Bürgerrechte, Victor Ciorbea, gewendet und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde beantragt, da das neue Gesetz betreffend die einheitliche Entlohnung im Staatssektor de facto diskriminierend sei und damit nicht verfassungskonform sein dürfte. Arbeitsministerin Lia Olguţa Vasilescu (PSD) gab sich trotz der Protestschreiben unbesorgt: Präsident Johannis habe „keinerlei Grund“, um die Ausfertigung des neuen Lohngesetzes abzulehnen bzw. es dem Parlament zwecks Prüfung zurückzuschicken. Und selbst wenn er es tun sollte, so werde das Gesetz von der Legislative „in derselben Form verabschiedet“, stellte Vasilescu am Montag klar.