Bukarest (ADZ) – Das Selbstverwaltungsgremium der Richterschaft hat dem Justizministerium mehrere Vorschläge für Maßnahmen übermittelt, mit denen die Instanzen teilweise entlastet werden können. Laut einer Pressemitteilung des CSM sei das Ziel, die Anzahl der Verfahren zu senken und Abläufe effizienter zu gestalten. Zu den Änderungen zählt neben einer territorialen Neuordnung auch, bestimmte Verfahren aus dem Zuständigkeitsbereich der Gerichte zu nehmen, alternative Formen der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zu fördern, Rechtsmittel in Zivilverfahren zu vereinfachen und die Digitalisierung weiter auszubauen. Konkret regt der CSM beispielsweise an, dass Gerichte nicht mehr für bestimmte Verfahren aus dem Gesellschaftsrecht, für Verfahren zur Umwandlung von Geldbußen in gemeinnützige Arbeit oder zur Genehmigung für Zwangsvollstreckung rechtskräftiger Urteile oder auch in Vormundschaftssachen zuständig sein sollten. Schließlich regt der CSM mehr justizielle Aufgaben für Richter im Vorbereitungsdienst an.




