Bukarest (ADZ) - Während Dänemark Rumänien ab 1. August auf der Liste der „geschlossenen“ Länder führt und die Einreise nur noch unter besonderen Bedingungen erlaubt, kündigte Bulgarien den Wegfall der bisher bei Einreise erforderlichen eidesstattlichen Erklärung für aus Rumänien kommende Bürger an. Für Bulgarien gibt es derzeit keine verpflichtenden Maßnahmen im Hinblick auf Einreise, Aufenthalt oder Transit, informiert das Außenministerium (MAE).
Dänemark erlaubt hingegen die Einreise aus Rumänien nur noch unter Bedingungen, die auf einer Liste unter copenhaga.mae.ro/local-news/2343 einzusehen sind. So ist Einreise für touristische Zwecke unmöglich, im Transit nur wenn eine reservierte Unterkunft außerhalb Dänemarks nachgewiesen werden kann. Wer in Dänemark Wohnrecht genießt, darf einreisen, stark empfohlen wird eine 14-tägige Isolation. Ein Test ist nicht erforderlich. Personen mit eindeutigen Covid-19-Symptomen (trockener Husten, Fieber) kann die Einreise verwehrt werden (weitere Informationen auf der Webseite www.mae.ro). Neben Rumänien landeten auch Bulgarien, Luxemburg und Portugal auf der dänischen Ausschlussliste.