Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch entschieden, dass das neue Referendumsgesetz, das eine Mindestbeteiligung von 30 Prozent vorsieht, verfassungsgemäß ist. Es kann jedoch nur ein Jahr nach seinem Inkrafttreten angewendet werden. Das Verfassungsgericht war von der PDL, der PP-DD und dem UDMR angerufen worden.
Daraus ergeben sich Schwierigkeiten für die baldige Annahme der neuen Verfassung, denn man hält es für fast unmöglich, die nach bisheriger Gesetzgebung notwendigen 50 Prozent der Bürger an die Urnen zu bringen. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts wird aber auch das erneute Referendum von Traian Băsescu über das Einkammerparlament mit 300 Mitgliedern aussichtslos. Crin Antonescu, der Vorsitzende des parlamentarischen Verfassungsausschusses, erklärte dazu, dass man sich in der USL mehrere Varianten über das weitere Vorgehen überlegen werde.
Jedenfalls soll im Herbst die Debatte über die Verfassung im Parlament fortgesetzt werden. Man könnte die Volksbefragung auch zu einem Zeitpunkt von starkem politischem Interesse ansetzen, etwa gleichzeitig mit der Präsidentenwahl Ende des nächsten Jahres. Die größten Schwierigkeiten werde man wegen der Regionalisierung haben, denn diese könne ohne die neue Verfassung nicht durchgeführt werden. Von der Regionalisierung aber hinge ein besserer Zugang zu europäischen Fonds ab.