Bukarest (ADZ) - Das Gesetz über die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft an die Auslandsungarn ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Demnach konnten ab dem ersten Arbeitstag des neuen Jahres – das war der Montag dieser Woche – die Unterlagen für die Erlangung der ungarischen Staatsbürgerschaft eingereicht werden. Entsprechend großes Gedränge herrschte an den vier Schaltern des Generalkonsulats Ungarns in Miercurea Ciuc. Die Chefs der Kommunalbehörden in den Kreisen Mures, Harghita und Covasna waren unter den Ersten, die sich samt ihren Familien eingefunden haben, um ihre Anträge abzugeben.
Eine Antwort darauf ist in drei-vier Monaten zu erwarten. Recht auf die ungarische Staatsbürgerschaft hat jeder Bürger, dessen Vorfahren aus den Gebieten des ehemaligen ungarischen Königreichs stammen und der die ungarische Sprache beherrscht. Edita Lokodi, Vorsitzende des Kreisrats Mures, erklärte, die doppelte Staatsbürgerschaft gewähre ihr vor allem das Recht, als Ungarin anerkannt zu werden. Die doppelte Staatsbürgerschaft bedeute aber noch nicht, dass man die gleichen Rechte habe wie die ungarischen Staatsbürger.
Sämtliche Unterlagen müssen in notariell beglaubigter ungarischer Übersetzung eingereicht werden, ein wichtiges Dokument sei dabei der Ahnenpass, erklärte Edita Lokodi weiter. Andererseits wird darauf verwiesen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft den Inhabern dieser Pässe eine größere Freizügigkeit beim Reisen gewährt.