Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat Ende vergangener Woche per Eilerlass Änderungen am Arbeitsrecht verabschiedet. Dementsprechend kann nun der Brutto-Mindestlohn von der Regierung abhängig vom Studienniveau und der Beschäftigungszeit per Regierungsbeschluss differenziert festgelegt werden. Weitere Änderung sehen vor, dass Frauen trotz Erreichung des Rentenalters auf Antrag den Renteneintritt bis zur Erfüllung des 65. Lebensjahrs verschieben können und dass mehrere beim Arbeitsamt gemeldete Personenkategorien, auch diejenigen die lediglich eine Primarschule abgeschlossen haben, eine Lehrstelle in einem Betrieb antreten können.