Bukarest (ADZ) - Am Donnerstag fertigte Staatspräsident Klaus Johannis eine Änderung im Arbeitsgesetzbuch aus, derzufolge Diskriminierung oder Herabwürdigung am Arbeitsplatz mit Strafen von 1000 bis zu 20.000 Lei geahndet werden können. Auslöser für die vom PSD-Abgeordneten Petre-Florin Manole initiierte Gesetzesänderung war ein Fall aus dem Jahr 2018, in dem der Besitzer einer Bekleidungsfabrik Angestellte erniedrigt hatte und nicht bestraft werden konnte.
Strafbar ist jede Form der direkten oder indirekten Diskriminierung eines Angestellten, basierend auf Rasse, Staatszugehörigkeit, Ethnie, Hautfarbe, Sprache, Religion, soziale Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, nicht ansteckende chronische Krankheiten, AIDS, politische Gesinnung, familiäre Situation oder Verantwortlichkeit, Engagement für eine Gewerkschaft oder Zugehörigkeit zu einer benachteiligten sozialen Gruppe. Dazu zählen auch Ausschluss, Einschränkungen oder Bevorzugungen mit dem Ziel, ein Recht aus dem Arbeitsgesetz zu verweigern, Verweigerung von Anerkennung, Rufschädigung oder scheinbar neutrale Handlungen, die indirekt dazu führen.