Bukarest (ADZ) - Das Oberste Gericht (OG) hat am Montag gleich zwei Disziplinarverfahren der Gerichtsaufsicht gegen die frühere DNA-Chefin Laura Kövesi als unzulässig abgeschmettert.
Beide Verfahren waren im letzten Jahr vom Justizrat (CSM) als unbegründet abgelehnt worden, doch hatte die Gerichtsaufsicht dagegen Einspruch eingelegt. Im ersten Disziplinarverfahren hatte die Justizminister Tudorel Toader unterstellte Gerichtsaufsicht Kövesi wegen ihrer Weigerung belangen wollen, vor einem U-Ausschuss des Parlaments vorstellig zu werden. Im zweiten wurde ihr vorgeworfen, während der üblichen Kontrollen der DNA-Leitung bei ihren lokalen Staatsanwaltschaften auch eine als Beraterin eingestellte Richterin eingesetzt zu haben – wobei nach Meinung der Gerichtsaufsicht Richter keine Staatsanwälte überprüfen dürfen.
Zwei fünfköpfige OG-Spruchkörper schmetterten nun am Montag alle Einwände und Einsprüche der Gerichtsaufsicht ab, in beiden Fällen ist das Urteil rechtskräftig. Für die Spitzenanwärterin auf das Amt des Europäischen Chefanklägers kommen die Urteile zur rechten Zeit, da sie unter Beweis stellen, dass sie bisher grundlos mit diversen Verfahren schikaniert wurde.