Bukarest (ADZ) – Die Antikorruptionsbehörde DNA rechnet nach Prüfung der neuen Rechtslage nach dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Anwendung der Verjährungsvorschriften mit Konsequenzen für insgesamt 557 Korruptionsverfahren, von denen 367 vor Gericht verhandelt werden. Allerdings hätten die Ermittler laut DNA ohnehin die 2018 und 2022 erfolgten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt und die Unterbrechung der Verjährung nur bei zustellungsbedürftigen Strafverfolgungsakten festgestellt. Man werde nun den Gerichtshof der EU anrufen, Stellung zur Vereinbarkeit der Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs mit der Rechtssprechung der Luxemburger Instanz zu nehmen. Dort werde auf die Verpflichtung des rumänischen Staates abgestellt, Korruption und Betrug wirksam auszuermitteln und zu bestrafen.
Laut OGH gelte ein Rechtsvakuum zwischen Verjährungsurteilen 2018 bzw. 2022 als günstigeres materielles Strafrecht, das im Sinne der Angeklagten auszulegen sei.