Bukarest (ADZ) - Die Antikorruptionsbehörde DNA hat am Mittwoch bei der Senatsleitung zum einen „ zusätzliche Unterlagen“ betreffend PSD-Senator Dan Şova und zum anderen „sämtliche Eintragungen des Oberhauses“ bezüglich der 2014 und 2015 erfolgten DNA-Anträge zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität, Strafverfolgung und/oder Festnahme amtierender Senatoren beantragt.
In besagtem Zeitraum hatte der Senat über insgesamt sieben DNA-Anträge betreffend korruptionsverdächtige Senatoren abgestimmt und davon vier stattgegeben – teils, wie etwa im Fall der Senatoren Ecaterina Andronescu und Şerban Mihăilescu, mit deutlich weniger Fürstimmen als in der Causa Şova, in der die Kammerleitung den DNA-Antrag trotzdem für abgeschmettert erklärte. Senatschef Călin Popescu Tăriceanu bezeichnete die beiden DNA-Anträge zunächst als „beispiellos“, gab sich jedoch kooperationswillig. Wenig später ruderte Tăriceanu allerdings zurück: Das Ständige Büro des Senats könne ihnen wegen „verfahrenstechnischer Mängel“ nicht stattgeben, sie hätten nämlich nicht direkt an die Senatsleitung gerichtet, sondern ihr via Justizministerium übermittelt werden müssen.
Liberalenchefin Alina Gorghiu geißelte daraufhin die Senatsleitung wegen des trotz einschlägigen Urteils des Verfassungsgerichts immer noch ausstehenden Beschlusses in der Causa Şova und forderte den Senatschef zum umgehenden Rücktritt auf.