Bukarest (ADZ) – Der Chefankläger der Antikorruptionsbehörde DNA, Crin Bologa, hat sich in einer ersten Reaktion enttäuscht vom jüngsten Urteil des Verfassungsgerichts (VG) erklärt, das bekanntlich Mitte der Woche die vom Parlament verabschiedete Senkung des Mindestdienstalters für Korruptionsjäger und Dezernenten der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT von zehn auf sieben Jahre für nicht verfassungskonform befunden hatte.
16 Jahre lang (bis zur „Justizreform“ der PSD von 2018 – Anm. d. Red.) sei ein noch geringeres Mindestdienstalter, nämlich von sechs Jahren, „absolut verfassungskonform“ gewesen, nun würde plötzlich ein Mindestdienstalter von sieben Jahren verfassungswidrig sein, sagte Bologa im Gespräch mit dem Sender „Radio Freies Europa“. Der DNA-Chef stellte klar, dass der Personalmangel bei Antikorruptionsbehörde und Antimafiastaatsanwaltschaft infolge dieses Urteils noch akuter werden dürfte und die Dezernenten wegen der zunehmenden Arbeitslast noch mehr unter Druck stehen werden. Diese würden ihre Arbeit zwar weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen verrichten, doch seien unter diesen Umständen Verfahrensverzögerungen kaum auszuschließen, so Bologa.