Bukarest (ADZ) - Wenige Wochen nach Einleitung eines Strafverfahrens gegen den ehemaligen Spitzenanwärter der Liberalen auf den Oberbürgermeisterposten der Hauptstadt hat die Antikorruptionsbehörde DNA ihre Ermittlungen gegen Ludovic Orban abgeschlossen und am Dienstag Anklage gegen ihn wegen Einflussnahme zwecks Vorteilsnahme erhoben. Aus der Anklageschrift geht hervor, dass Orban am 1. März l. J. „Verbindung zu einem ihm bekannten Unternehmer aufnahm, den er um Finanzspritzen für seinen Wahlkampf bat“. Konkret forderte Orban 50.000 Euro in bar, die er an zwei Medieninhaber weiterleiten wollte, um während des Wahlkampfes stets „offene Türen“ bei deren Fernsehsendern zu haben. In ihrer Anklageschrift nennt die DNA zwar keine Namen, jedoch ist seit ihren wiederholten Vorladungen offenkundig, dass es sich bei den Medienchefs um Sorin Oancea und Cozmin Guşă, Inhaber der Sender B1TV bzw. Realitatea TV, handelt. Geld sackten die beiden allerdings nicht ein, da es der von Orban angesprochene und seinerseits strafverfolgte Unternehmer letztlich vorzog, den Politiker zu verpfeifen, um seine eigene Lage zu verbessern. Wie die Medien unter Berufung auf den Ermittlungen nahestehende Kreise berichteten, handelt es sich beim Denunzianten um Tiberiu Urdăreanu, Eigentümer der Unternehmensgruppe UTI. Der Prozess ist beim Obersten Gericht anhängig.