DNA: Haftkürzung nur nach Schadensersatz

Bukarest (ADZ) - In einem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft hat DNA-Chefin Laura Kövesi am Wochenende eine „Revision im Interesse des Gesetzes“ bzw. die Einlegung außerordentlicher Rechtsmittel gegen die geltenden Regelungen für Haftverkürzungen gefordert.

Der Chefanklägerin zufolge sollte eine vorzeitige Haftentlassung nur noch dann möglich sein, wenn der Verurteilte den durch seine Straftaten entstandenen Schaden voll gedeckt hat bzw. die in seinem Fall gerichtlich angeordnete Vermögenseinziehung vollstreckt worden ist. Kövesi zufolge sollten Vermögenseinziehungen zudem künftig in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums fallen, da Fiskus und Finanzressort bei diesem Kapitel bisher versagt haben.