Bukarest (ADZ) - Lehrer, die an Grundschulen oder Grundschulklassen mit Unterricht in Minderheitensprachen Rumänisch unterrichten, müssen doch nicht ausgebildete Rumänischfachlehrer sein, wie eine Regierungsverordnung das im Sommer forderte. In der am Mittwoch von der Abgeordnetenkammer angenommenen Gesetzesvorlage wurde diese Bestimmung gestrichen. Das Projekt wird nun an den Senat weitergereicht, der in diesem Fall entscheidend ist. Im August war das Gesetz hinsichtlich der erforderlichen Ausbildung für Lehrer an Minderheitengrundschulen geändert worden. Jetzt wählten 214 Stimmen gegen die damals beschlossene Maßnahme.