Bukarest (ADZ) - Der Landesverband der Studentenvereine ANOSR merkt in einer Stellungnahme zur Vorlage für das neue Hochschulgesetz an, dass laut Entwurf die Verletzungen der Ethiknormen durch Plagiate in einer Doktorarbeit zulässig werden. Bei einem Plagiatsnachweis könnte der Rektor eine verwaltungsrechtliche Aufhebungsklage nur innerhalb eines Jahres einlegen, was meistens unwirksam sein würde – die Verjährung trete somit ein Jahr nach Anerkennung des Doktortitels ein, rügt die Studentenorganisation, die in einer Pressemeldung eine solche Vorschrift für inakzeptabel hält. Die Regierung hat in dieser Woche die Vorlagen der Gesetze im Bildungsreformpaket angenommen und stellt sie nun dem Parlament zu. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Sekundärschulbildung. Zusätzlich zur landesweit durchgeführten Lernstandserhebung nach der 8. Klasse sollen Gymnasien demnach für 60% der Plätze eigene Prüfungen organisieren dürfen. Auch die Abiturprüfung wird um eine weitere Klausur ergänzt, die Schüler aus dem Stoff ablegen müssen, der nicht zu ihren Kerncurricula gehört: zum Beispiel naturwissenschaftliche Disziplinen bei geisteswissenschaftlichen Gymnasien.