Bukarest (ADZ) - Laut einer Bestimmung im Entwurf des neuen Hochschulbildungsgesetzes dürfen Träger eines Doktortitels jederzeit aus eigener Initiative auf ihren Titel verzichten. Wie die Internetseite EduPedu berichtet, reicht ein Antrag bei der jeweiligen Universität, an der die Person promoviert hat. Die Universität veranlasst dann die Formalitäten beim zuständigen Verwaltungsgericht, heißt es in der Gesetzesvorlage. Eine Verpflichtung, eventuelle Auslagen – zum Beispiel für den Besuch einer Doktorandenschule – zurückzuzahlen, entsteht offenbar nicht. Auch Lohnansprüche, die in der Vergangenheit aufgrund des Doktortitels erworben wurden, tangiert die Novelle nicht. Der Dachverband der Studentenvereine ANOSR rügt seinerseits, dass ebenfalls nach dem neuen Gesetz die zivil- und verwaltungsrechtliche Verantwortung für Plagiate nach drei Jahren ab Tatzeit verjähren soll.
Zuletzt hatte eine weiterer Passus im künftigen Gesetz im Kontext des mutmaßlichen Plagiats der Doktorarbeit von Premierminister Ciucă für Aufsehen gesorgt: Laut Vorlage sollten Universitäten selbst Plagiatsanzeigen prüfen. Der bisher zuständige Landesrat für die Überprüfung akademischer Titel, Diplome und Zertifikate (CNATDCU) verliert seine Befugnisse.