Bukarest (ADZ) - Das Bukarester Landgericht hat am Dienstag den Antrag des ehemaligen PSD-Chefs Liviu Dragnea auf Freilassung abgelehnt. Dragnea hatte mit Bezug auf das Rechtsinstrument „Habeas Corpus“ argumentiert, seine Haft sei illegal. Die Entscheidung des Bukarester Gerichtshofs ist nicht endgültig, sie kann innerhalb von drei Tagen angefochten werden. Im Antrag behaupten Dragneas Anwälte, dieser sei illegal in Haft, weil die drei Richter am Obersten Gerichtshof, die ihn verurteilt hatten, nicht auf Korruption spezialisiert wären. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Oktober 2019.