Bukarest (ADZ) - Liviu Dragnea hat letzte Tage die von der DNA angeordnete Beschlagnahme seines Vermögens angefochten. Die Anwälte des vorbestraften PSD-Chefs wollen nach eigenen Angaben vor dem Obersten Gericht darauf verweisen, dass keine der in der TelDrum-Affäre geschädigten Behörden – allen voran das Entwicklungsministerium und der Kreisrat Teleorman – sich bis dato bereit erklärt haben, in der Causa als Nebenkläger aufzutreten, um Schadensersatz beanspruchen zu können. Ohne Nebenkläger bzw. geschädigte Seiten gebe es auch keinen Grund für die Beschlagnahme, so Dragneas Anwältin. Laut DNA, die Dragnea in der Korruptionsaffäre TelDrum die Gründung eines kriminellen Netzwerks, Amtsmissbrauch und Fördermittel-Betrug vorwirft, wurden Entwicklungsministerium und Kreisrat Teleorman durch mehrere von ihnen an das Bauunternehmen TelDrum vergebene Sanierungsaufträge geschädigt, doch scheint bisher keine der beiden Behörden gewillt, Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Dragnea hatte bekanntlich sowohl dem Kreisrat Teleorman als auch dem Entwicklungsressort vorgestanden und nach seinem Abgang stets Vertraute als seine Nachfolger einsetzen lassen.