Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Beschwerden der Präsidentschaft und Opposition zu dem von PSD-Chef Liviu Dragnea jüngst durchs Parlament gepeitschten Gesetz betreffend die Gründung eines Souveränen Investitionsfonds für zulässig und das einschlägige Gesetz entsprechend für verfassungswidrig befunden. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Valer Dorneanu, erläuterte anschließend, dass Dragneas Fehler vor allem ein verfahrenstechnischer gewesen sei: Die Gründung des Investitionsfonds habe nicht per Legislativinitiative, sondern durch einen Regierungsbeschluss zu erfolgen.