Drei Wahlzettel für EU-Wahl und Referendum

Opposition rügt Beschluss der Wahlbehörde

Symbolfoto: pixabay

Bukarest (ADZ) – Auf Beschluss der Ständigen Wahlbehörde (AEP) werden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beim Urnengang vom 26. Mai ihre Stimme insgesamt drei Mal abgeben müssen bzw. gleich drei Wahlzettel erhalten: Einen für die Europawahl und zwei für das vom Staatsoberhaupt angesetzte Referendum über die Justiz, da die AEP die beiden Referendumsfragen getrennt, d. h. auf zwei Wahlzetteln, anführen lässt.


Entsprechend werden den Wählern auch drei separate Wahlurnen zur Verfügung stehen – eine für den EU-Wahlzettel und zwei verschiedene für die beiden Referendumsfragen. Ein in die falsche Wahlurne eingeworfener Wahlzettel werde jedoch keineswegs zur Nichtigkeit der abgegebenen Stimme führen; zudem stehe es den Wählern frei, bloß bei der Europawahl oder beim Referendum abzustimmen, stellte die Wahlbehörde klar.


Das oppositionelle Wahlbündnis USR PLUS verriss am Mittwoch den Beschluss der Wahlbehörde, über die beiden Referendumsfragen auf getrennten Wahlzetteln abstimmen zu lassen: Das Wahlverfahren werde dadurch unnötig erschwert und überdies kostspieliger, die AEP leiste Schützenhilfe für die PSD-ALDE-Koalition, die das Referendum gescheitert sehen wolle.