Bukarest (ADZ) - Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission am Donnerstag hat Rumänien wegen der Dringlichkeitsverordnung (DVO) 114 eine Mahnung erhalten: Die dreijährige Deckelung der Gaspreise verstößt gegen EU-Regeln. Außerdem sei sie ein Verstoß gegen die Sicherheit der Gaszufuhr (EU-Verordnung 2017/1938) und der Marktfreiheit. Gashersteller dürfen laut Richtlinien der Europäischen Union nicht dazu gezwungen werden, die Gaspreise Jahre lang zu deckeln, dies sei keine Maßnahme, die den Heimverbraucher vor zu starken Preiserhöhungen schützen kann und würde außerdem der Konkurrenz schaden. Das Sanktionsverfahren ist somit eingeleitet und ist der erste Schritt in Richtung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Falls die rumänische Regierung innerhalb von zwei Monaten keine Maßnahmen ergreift, werden weitere Schritte folgen. Es ist nur eines von mehreren Verfahren, die die Europäische Kommission im Moment gegen Rumänien eingeleitet hat.