Bukarest (ADZ) - Ombudsfrau Renate Weber hat gegen die Dringlichkeitsverordnung (DVO) betreffend die vorgezogenen Parlamentswahlen eine Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Verordnung sei in mehreren Hinsichten verfassungswidrig und respektiere die Empfehlungen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, bekannt als Venedig-Kommission, in keinster Weise. Es sei zum Beispiel unmöglich, ortsunabhängige Wahlen zu organisieren, ohne entsprechende Listen mit sämtlichen Kandidaten des Landes einzuführen.