Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Donnerstag die Klage von Adrian Năstase in Zusammenhang mit seinem Prozess in Rumänien abgewiesen. Der ehemalige Premier war im Prozess „Qualitätstrophäe“ am 20. Juni 2012 zu zwei Jahren Gefängnis mit Vollzug verurteilt worden. Im Dezember 2012 hatte er sich an den EGMR gewendet, da er der Meinung war, dass sein Fall ungerecht behandelt wurde. Das Gericht in Straßburg hat nun entschieden, dass im Fall Năstase kein Verstoß des rumänischen Gerichts gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte vorliegt. Das wird durch die Abweisung mehrerer Detailklagen begründet, auch seien nicht alle gerichtlichen Mittel ausgeschöpft worden.