Bukarest (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien am Dienstag erneut zu Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen der blutigen Wende von 1989 verdonnert. Den 17 Klägern wurden Entschädigungen über insgesamt 255.000 Euro bzw. 15.000 Euro pro Person zugesprochen, zudem warf der EGMR der bisher in der Causa ermittelnden Generalstaatsanwaltschaft Oberflächlichkeit vor. Letztere will nun einen neuen Versuch zur Klärung der Wendeereignisse unternehmen – wie Interims-Generalstaatsanwalt Bogdan Licu am Montag verlautete, prüft seine Behörde zurzeit die Möglichkeit der Neu-Aufrollung des Falls, den sein Vorgänger Tiberiu Niţu letzten Herbst für endgültig geschlossen erklärt hatte.