Bukarest (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien am Dienstag wegen Verschleppung der sogenannten „Revolutionsakte“ über die blutigen Wendeereignisse von 1989 verurteilt – der rumänische Staat muss den 81 Klägern nun Entschädigungen von insgesamt 832.500 Euro zahlen. Die Kläger, Überlebende und/oder Hinterbliebene der Opfer von 1989, hatten in Straßburg geklagt, weil die Ermittlungsergebnisse bezüglich des Ablebens ihrer Verwandten, der Umstände ihres gewaltsamen Todes oder, fallweise, der in jenen Tagen angewendeten Folter bis heute ausstehen. Das Straßburger Gericht befand, dass Rumänien gegen Art. 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat und sprach den Klägern Entschädigungen zu.