Bukarest (ADZ) - Die ehemalige Vize-Generalstaatsanwältin Gabriela Ghiţă sowie drei weitere ehemalige Staatsanwälte, ein ehemaliger Richter und ein Notar wurden am Montag rechtskräftig zu zwei- bis dreijährigen Haftstrafen verurteilt. Es geht dabei um Betrug im Falle von Auswahlverfahren für Staatsanwaltsposten im Jahre 2007.
Gabriela Ghiţă wurde bereits 2012 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil sie Sterian Guli, damaliger Staatsanwalt beim Gericht in Urziceni, im Voraus Prüfungsfragen für das Examen zur Besetzung des obersten Staatsanwaltsposten beim Bukarester Amtsgericht zukommen lassen hat. Das Oberste Gericht hat nun auf eine Berufung der Antikorruptionsbehörde DNA hin das Urteil revidiert. Sterian Guli hat ebenfalls zwei Jahre erhalten.
Die ehemaligen Staatsanwälte Eugen Cojocaru und Gheorghe Dumitru sowie der Richter Gheorghe Cerbeanu und der Notar Gheorghe Bucur haben in einem Fall um die Besetzung eines Staatsanwaltspostens beim Berufungsgericht in Piteşti wegen des Kaufs unerlaubter Einflussnahme Haftstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren erhalten.