Bukarest (ADZ) – Die Antikorruptionsbehörde DNA hat ihre Ermittlungen betreffend den umstrittenen Eilerlass 13 der Regierung Grindeanu zur Änderung des Strafgesetzbuches und Strafprozessordnung am Montag mangels Hinweise auf potenzielle Korruptionsdelikte eingestellt, ein abgetrenntes Verfahren jedoch an die Generalstaatsanwaltschaft weitergereicht. Wie die DNA in einer Pressemitteilung bekanntgab, hätten sich im Verlauf ihrer einschlägigen Ermittlungen in der Causa folgende Verdachtspunkte erhärtet – Zerstörung und/oder Entwendung von Unterlagen bzw. Beweismitteln, Falschbeurkundung im Amt, Begünstigung des Täters, Falschangaben der Regierung gegenüber Staatspräsident und Parlament. Diesen Vorwürfen werde nunmehr die Generalstaatsanwaltschaft nachgehen, teilte die DNA in einer Presseerklärung mit. Brisant ist vor allem der brandneue Verdacht der Korruptionsjäger auf vorsätzliche Zerstörung belastender Unterlagen im Justizministerium – laut DNA besteht der dringende Verdacht, dass der negative Befund einer Behörde in puncto Eilerlass 13 zerstört wurde, während ein zweiter spurlos verschwunden ist. Von den insgesamt fünf zur Verabschiedung benötigten Befunden wies Eilerlass 13 letztlich bloß zwei auf. Von den Medien zu den Verdachtspunkten befragt, sagte der für die umstrittene Eilverordnung zuständige Ex-Justizminister Florin Iordache (PSD), er wisse von nichts.