Bukarest (ADZ) – Angesichts der stetig steigenden Corona-Fallzahlen hat die Koalitionsregierung auf ihrer Sitzung von Mittwoch abermals die Kurzarbeit eingeführt. Die Unterstützung gilt vorerst bis Ende März.
Wie Arbeitsminister Marius Budăi (PSD) anschließend auf einer Pressekonferenz erläuterte, zielt die einschlägige Eilverordnung der Exekutive darauf ab, sowohl Mitarbeitern von Unternehmen als auch Freischaffenden, die ihre Tätigkeit pandemiebedingt einschränken oder einstweilig einstellen müssen, unter die Arme zu greifen – für die Regierung gelte es, sowohl Arbeitslosigkeit zu vermeiden als auch Arbeitsplätze möglichst zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld wird sich, dem Minister zufolge, wie schon in den vergangenen beiden Pandemiejahren auf 75 Prozent des Bruttolohns oder, im Fall höherer Löhne, auf 75 Prozent des Bruttodurchschnittslohns belaufen. Budăi fügte hinzu, dass erste „Sozialpartner“ die Regierung bereits um diese Unterstützung ersucht hätten, dass die nach wie vor geltende Alarmstufe die Einführung der Kurzarbeit ermögliche und die Arbeitsinspekteure die Erfüllung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen streng prüfen werden.