Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Donnerstag in einer Eilverordnung geregelt, wer für die Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren während der Schließung der Schulen und Kindergärten frei bekommt und wie die Bezahlung erfolgt. Die Befreiung kann nur gewährt werden, wenn andere Möglichkeiten wie reduzierte oder flexible Arbeitszeiten oder Heimarbeit ausgeschöpft sind, erklärt das Arbeitsministerium. Von der Arbeitsbefreiung ausgeschlossen sind arbeitslose, in Erziehungsurlaub befindliche Elternteile oder solche mit Partner ohne Einkommen. Der Arbeitgeber bezahlt für die freien Tage 75 Prozent des Grundlohns. Der Antrag muss von einer Kopie der Geburtsurkunde und einer Erklärung des anderen Elternteils begleitet sein, dass sich dieses nicht in Erholungsurlaub oder unbezahltem Urlaub befindet oder seinerseits Antrag auf Arbeitsbefreiung gestellt hat. Arbeitnehmer in den folgenden Bereichen können die Arbeitsbefreiung nur mit Einverständnis des Arbeitgebers beantragen: Lebensmittelhandel, Herstellung von Medikamenten und Sanitätsausrüstung, Treibstofflieferanten. Angestellte, die von der Befreiung ausgeschlossen sind, erhalten einen finanziellen Ausgleich.