Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Bukarester Appellationsgericht hat ein Ansuchen der PNL und ihres Vorsitzenden Klaus Johannis angenommen und entschieden, sich damit ans Verfassungsgericht zu wenden. Es geht um die Eilverordnung der Regierung Nr. 45/2014, in der die Auflösung der Sonderwahllokale vorgesehen ist und die Bestimmung, dass in sämtlichen Wahllokalen auch auf Sonderlisten gewählt werden kann, falls die betreffenden Bürger aus einer anderen Ortschaft stammen. Victor Ponta sagte dazu in Tulcea, wo eine Klausur der PSD stattfindet, dass man das Urteil des Verfassungsgerichts abwarte, die Absicht der Regierung sei es gewesen, einen besseren Zugang aller Bürger zu den Urnen zu ermöglichen.