Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichtshof hat den Einspruch von PSD-Chef Liviu Dragnea gegen die Einfrierung seines Vermögens abgelehnt.
Dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer bleibt es jedoch gestattet, über zwei Drittel seines Nettoeinkommens aus dieser Funktion frei zu verfügen. Am 21. November hatte die Nationale Antikorruptionsbehörde (DNA) Dragneas Vermögen einschließlich der laufenden Einkünfte aus seinen Immobilien einfrieren lassen, um den nach Auffassung der DNA durch die Tel-Drum-Affäre entstandenen finanziellen Schaden für den rumänischen Staat in Höhe