Hermannstadt (ADZ) – Den Vorsitzenden des Hermannstädter Kreisrates, Ioan Cindrea, hat das Oberste Gericht (ICCJ) am Montag zu einer einjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung wegen Interessenkonflikt verurteilt, nachdem Cindrea seine Gattin ab Oktober 2009 bis Februar 2011 im Rahmen seines Parlamentsbüros angestellt hatte. Die Strafe sieht keine Untersagung seiner bürgerlichen Rechte vor, sodass er 2016 wieder an den Parlaments- und Lokalwahlen teilnehmen kann. Zu tragen hat Cindrea Gerichtskosten in Höhe von 3600 Lei. Das in der genannten Zeit erzielte Einkommen der Ehegattin betrug rund 35.000 Lei.