Einschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichts

Abgeordnetenkammer erörtert Gesetzesvorlage

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Auf der Tagesordnung der Abgeordnetenkammer stand gestern die Erörterung einer Vorlage, durch die das Gesetz betreffend die Befugnisse des Verfassungsgerichts abgeändert werden soll. Diese Vorlage muss noch vor den Senat kommen, der in der Angelegenheit federführend ist.

Der Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer hatte Mittwoch den in Frage kommenden Artikel so abgeändert, dass das Verfassungsgericht nicht mehr befugt ist, über Beschlüsse des Parlaments zu urteilen. Diese Fassung des Artikels hat es schon vor 2007 gegeben, als Präsident Traian B²sescu vom Parlament seines Amtes enthoben wurde. Die Enthebung wurde damals jedoch von einem Referendum nicht bestätigt.

Letzten Endes geht es in diesem Artikel darum, dass der Präsident einfacher abgesetzt werden kann. Der Abgeordnete Florin Iordache (PSD) erklärte, dass das Gesetz ein Gutachten des Verfassungsgerichts vorsehe, doch wenn die beiden Parlamentskammern einmal einen  Beschluss gefasst haben, sei dieser endgültig.

Präsident Traian Băsescu bezeichnete diese Gesetzesinitiative als „lächerlich“. Der jetzige Artikel sei ursprünglich auf Initiative der PSD in das Gesetz aufgenommen worden. Man könne mit den Gesetzen nicht herumspielen je nach den politischen Interessen.