Bukarest (ADZ) - Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird nach Angaben der Regierung planmäßig zum 1. Februar eingeführt. Gegenüber Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern und Apotheken stellt sie fortan den einzigen Berechtigungsnachweis des Versicherten für die Inanspruchnahme von Leistungen dar. Laut einem am Mittwoch gebilligten Regierungserlass gilt bis zum 1. Mai allerdings auch eine „Übergangsfrist“, binnen der Versicherte, die noch nicht im Besitz ihrer eGK sind, Leistungen nach dem „alten System“ bzw. anhand eines einschlägigen Attests seitens der staatlichen Krankenkasse beanspruchen können. Gleiches gilt auch für Notfälle.