Bukarest (ADZ) - Auf Beschluss des Obersten Gerichts- und Kassationshofes (ÎCCJ) vom vergangenen Freitag sind Elena Udrea und Alina Bica am Montag aus der Untersuchungshaft in Costa Rica vorerst entlassen worden. Der Bukarester Gerichtshof hat auf die Auslieferung der beiden verzichtet. Die Maßnahme beruht auf der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Zusammensetzung von fünf Richtern in der obersten Instanz für illegal zu erklären. „Es ist eindeutig, dass wir recht hatten und Opfer eines Missbrauchs im eigenen Land waren“, sagte Udrea für Antena 3. Ob sie nun nach Rumänien zurückkehren werde, sei fraglich, da es noch unklar ist, ob die Dinge sich infolge der Gerichtsentscheidung wirklich geändert haben. Die Haft in Costa Rica sei für Udrea viel schwieriger gewesen als die Untersuchungshaft in Rumänien im Jahr 2015, da sie jetzt ein Kind hat. Elena Udrea und Alina Bica waren am 3. Oktober auf Antrag des rumänischen Staates aufgrund eines Mandats von Interpol in Costa Rica festgenommen worden. Die beiden waren im Juni im Fall „Gala Bute“ wegen Amtsmissbrauch und Annahme von Bestechungsgeldern zu 6, bzw. 4 Jahren Haft verurteilt worden.