Bukarest (ADZ) - Gleich zwei Jahrgänge werden im kommenden Schuljahr den Unterricht aufnehmen. Sowohl die sechs- als auch die siebenjährigen Kinder sollen für das Schuljahr 2012-2013 eingeschult werden, die älteren für die erste Klasse, die jüngeren für eine Vorschulklasse, in der eher gespielt werden soll und die Leistungen nicht benotet werden. Das sieht die Regierungsverordnung 3064/2012 vor, die inzwischen von vier Elterngruppen bei Gericht beanstandet wurde. Mittwoch wies das Bukarester Berufungsgericht die geforderte Aufhebung der Verordnung ab.
Diese sieht ein territoriales Prinzip für die Einschulung der Kinder vor. Vor allem dieses versetzte die Eltern in Aufregung, weil sie keine freie Wahl für die Schule ihrer Kinder haben. Ebenso beanstanden sie, dass es weder Räumlichkeiten noch Ausstattung und einen Lehrplan für die Vorschulklasse gibt. Das Bildungsministerium hat nun Mittwoch das Curriculum veröffentlicht und zur Debatte gestellt.
Vor besondere Probleme werden die Schulen der ethnischen Minderheiten gestellt. In den Durchführungsbestimmungen zur Regierungsverordnung ist festgehalten, dass für diese das territoriale Prinzip aufgehoben ist, alle Angehörigen der betreffenden Minderheit in einer Ortschaft haben Zugang zu der Schule mit Unterricht in ihrer Sprache. Doch ein Sprachtest, wie er an vielen deutschen Schulen in den großen Städten bisher üblich war, wird in dieser Form nicht mehr stattfinden.