Bukarest (ADZ) - Der Hohe Magistraturrat (CSM) hat am Mittwoch dem DNA-Antrag auf Freistellung der beiden Staatsanwälte Doru Ţuluş und Mihaela Moraru Iorga stattgegeben und deren Versetzung zu ihren alten Dienststellen angeordnet. Ţuluş und Moraru Iorga kündigten an, wegen ihrer Freistellung vor einem Verwaltungsgericht gegen die DNA-Leitung klagen zu wollen. Von den Medien zu dem angeblichen Mitschnitt einer Besprechung zwischen DNA-Chefin Laura Kövesi und leitenden Staatsanwälten befragt, sagte Moraru Iorga, sich nicht daran erinnern zu können, dass Kövesi „eine Reihe von Ausdrücken, die im Mitschnitt vorkommen, benutzt hätte“.