Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Oberste Gerichts- und Kassationshof hat Dienstag die Erörterung der Berufung der Nationalen Integritätsagentur ANI in der Unvereinbarkeitsakte Klaus Johannis auf den 25. November verschoben. Johannis hatte bereits im September 2013 den Prozess, den ANI gegen ihn angestrengt hatte, in Karlsburg/Alba Iulia gewonnen, doch ANI war in Berufung gegangen. Ob diese Berufung zugelassen wird, darüber muss das Oberste Gericht nun entscheiden. Für den 9. Dezember steht auch beim Verfassungsgericht eine erneute Erörterung des Artikels aus dem Gesetz161/2003 an, aufgrund dessen der Prozess gegen Johannis geführt wurde.