Bukarest (Mediafax/ADZ) - Zur öffentlichen Diskussion gestellt ist eine Verordnung des Innenministers, die ab 5. Oktober in Kraft treten soll und die einige Erleichterungen bei der Erlangung des Führerscheins erbringt. Hauptsächlich geht es darum, dass nicht die ganze Prüfung wiederholt werden muss – so wie das jetzt der Fall ist, wenn ein Kandidat nach der bestandenen theoretischen Prüfung bei der praktischen Prüfung im Straßenverkehr abgewiesen wird. Die theoretische Prüfung soll nun ein Jahr lang gültig bleiben, während dieser Zeit kann die praktische Prüfung öfters wiederholt werden. Auch die Ablegung der Fahrprüfung für Motorräder wird geklärt.