Bukarest (ADZ) - Die Schuldigen für die mehr als tausend Toten der blutigen Wende von 1989 werden sich wohl nie vor Gericht zu verantworten haben: Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag überraschend bekanntgab, hat sie ihre erst unlängst neu aufgerollten Ermittlungen in der sogenannten „Revolutions-Akte“ wieder eingestellt – teils, weil der Straftatbestand des „Völkermords“ im neuen Strafrecht nicht mehr besteht, teils wegen Verjährung, heißt es in der einschlägigen Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft, derzufolge „Übermüdung und Stress“ in jenen Tagen vielerorts zu „Schusswechseln zwischen Militär- und/oder zivilen Einheiten“ geführt haben. Der Verein „21. Dezember“ kündigte an, umgehend Rechtsmittel gegen die Verfügung einzulegen.