Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat einstimmig die von USR und der Partei Forța Dreptei am 9. März eingereichten Verfassungsklagen zu den vom Parlament durchgeführten Ernennungen von Monica Gubernat als Präsidentin des Hörfunk- und Fernsehrates (CNA) sowie von Camelia Pricope als Vizepräsidentin der Auditbehörde des Rechnungshofs (CCR) als unbegründet abgewiesen. Die Einwände der USR und der Forța Dreptei bezögen sich auf die parlamentarische Wahlprozedur, der verfassungsrechtliche Charakter der beiden Beschlüsse sei hingegen nicht antastbar, heißt es in der Begründung des Verfassungsgerichts.