Bukarest (ADZ) – Premierminister Ilie Bolojan hat im Parlament zum zweiten Mal die Vertrauensfrage gestellt, um die Reform der Sonderrenten für Richter und Staatsanwälte durchzusetzen. Die Verfassungsrichter hatten die erste Novelle verworfen, weil der Regierungsentwurf ohne ein Gutachten des Justizrats (CSM) eingebracht worden war. Diesmal liegt es vorschriftsgemäß vor, fällt jedoch negativ aus.
Laut Entwurf steigt das Regelrentenalter für diese Berufsgruppe von heute 48 – 50 auf 65 Jahre und die Mindestdienstzeit soll von 25 auf 35 Jahre angehoben werden. Damit soll ein Ruhestand unter 58 Jahren praktisch nicht mehr möglich sein. Künftig soll die Rente höchstens 70 Prozent des letzten Nettogehalts betragen, während sie heute sie in der Regel dem letzten Nettoverdienst entspricht.
Nach einer Aussprache mit dem CSM hat die Regierung in einem einzigen Punkt nachgegeben: Gegenüber dem ersten Projekt verlängert der neue Entwurf die Übergangszeit von zehn auf fünfzehn Jahre. Jede neue Richtergeneration muss damit jeweils ein Jahr länger arbeiten, bis das Ruhestandsalter schrittweise auf 65 Jahre kommt. Bolojan begründete die Reform unter anderen Argumenten mit einem „offenkundigen Gerechtigkeitsproblem“. In keinem entwickelten Land gehen Richter und Staatsanwälte mit 40 oder 50 in Rente und kassieren so viel wie den letzten Lohn. Wer in Rumänien Schichtdienst leistet, im öffentlichen Dienst tätig ist oder in einem produzierenden Gewerbe arbeitet, fühle sich durch dieses System benachteiligt; die Reform solle eine soziale Schieflage berichtigen, die sich über Jahre verfestigt habe, sagte Bolojan im Parlament.
Sollte innerhalb von 3 Tagen kein Misstrauensantrag eingebracht werden, gilt das Gesetzesvorhaben als gebilligt. Innerhalb dieser Frist ist auch Einspruch zum Verfassungsgericht möglich.





