Bukarest (Mediafax/ADZ) - Vor allem das Medienspektakel ihrer in Handschellen abgeführten Kollegen scheint die Senatoren des Rechtsausschusses bewogen zu haben, sich der Sache anzunehmen. Die diesbezüglichen Anträge zur Änderung des Verfahrensrechts wurden von Senator Şerban Nicolae (SPD) unterbreitet, wobei an der Sitzung auch Vertreter des Obersten Magistraturrats (CSM) teilgenommen haben.
Das Abführen in Handschellen solle die Ausnahme sein und nicht die Regel, wurde argumentiert. Das Anlegen von Handschellen dürfe auch nicht vom Bekanntheitsgrad der Person abhängen oder dem Vorhandensein der TV-Kameras, sagte Şerban Nicolae. Dazu ergänzte Mircea Aron vom Obersten Magistraturrat, dass die TV-Anstalten daran gehindert werden müssten, Aufnahmen von Personen in Handschellen zu machen und diese zu übertragen.
Der Zusatzantrag zum Verfahrensrecht, der vom Ausschuss gebilligt wurde, hält fest, dass Handschellen nur bei Gewaltverbrechen (Raub, Totschlag, Vergewaltigung) und bei Personen, die sich der Strafverfolgung entziehen oder bei der Festnahme Widerstand leisten, anzulegen sind.
Ein anderer Zusatzantrag bezieht sich auf Angeklagte, die mehrere Wohnungen besitzen und gegen die Hausarrest verfügt wurde. Diese müssen den Hausarrest nicht unbedingt in ihrem festen Wohnsitz absitzen, sie können das auch in einer anderen ihrer Immobilien tun.