Brüssel (ADZ) – Die EU-Kommission hat am Donnerstag Rumänien, Tschechien, die Slowakei, Irland und Spanien wegen Nichtumsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2018/1808) vor dem Gerichtshof der EU verklagt und die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen besagte Länder gefordert. Die überarbeitete AVMD-Richtlinie enthält EU-weite Standards für die Inhalte aller audiovisuellen Medien, die nicht nur für Videoplattformen, sondern auch für Fernsehsendungen sowie Abrufdienste gelten. Die neue EU-Vorschrift zielt auf die Schaffung einer sichereren, gerechteren und vielfältigeren audiovisuellen Landschaft ab.