Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission bescheinigt dem rumänischen Pilotprojekt zur Bewältigung von Asylfragen „solide Ergebnisse“ und würdigt vor allem die Tatsache, dass Rumänien seine Gesetzgebung dahingehend geändert hat, dass negative Entscheidungen über internationalen Schutz zusammen mit einer Rückkehrentscheidung erlassen werden können. Dies habe zu einem effizienteren Rückführungsprozess beigetragen, wobei Rumänien das beschleunigte Verfahren intensiv getestet habe und so für eine zügige Bearbeitung von Asylanträgen gesorgt hat, merkt die Kommission in ihrem Bericht an. Die rumänischen Behörden haben die Zusammenarbeit mit der Asylagentur der EU weiter ausgebaut, deren Experten nun in vollem Umfang an der Registrierung und Bewertung von Asylanträgen mitwirken können, heißt es weiter. Zudem habe im Beobachtungszeitraum Rumänien die Verwaltung seiner Außengrenzen zu Serbien auf der Grundlage von Aktivitäten zur Verhinderung der irregulären Migration mit den serbischen Behörden erfolgreich fortgesetzt.
Das Pilotprojekt lief im März für eine Dauer von sechs Monaten als direkte Folge des EU-Aktionsplans für den westlichen Balkan vom Dezember 2022 an.