Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die EU-Kommission strebt neue Richtlinien für Fahrgastrechte im nationalen und internationalen Bahnverkehr an. Violeta Bulc, Kommissarin für Verkehr: „Dank der Europäischen Union werden die Fahrgäste auf dem Gebiet der EU bereits durch viele Rechte geschützt. Allerdings werden viele Reisende und Pendler weiterhin unzureichend über ihre Rechte aufgeklärt.“
Fahrgäste sollen künftig besser auf ihre Ansprüche gegenüber den Bahnunternehmen hingewiesen werden, etwa durch Erläuterungen auf der Fahrkarte. Die EU-Kommission plant, die Entschädigungsstandards im Nah- und Fernverkehr sowie auf grenzüberschreitenden Strecken einander anzugleichen. In mehreren Staaten haben Passagiere bei Zugverspätungen von mehr als einer Stunde bereits Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Allerdings sollen auch die Bahnunternehmen berücksichtigt werden: Zwischenfälle durch höhere Gewalt wie etwa Unwetter bilden nach den Vorstellungen der EU-Kommission keinen Entschädigungsgrund. Die überarbeiteten Richtlinien treten jedoch erst nach ihrer Aufnahme in das nationale Recht der EU-Staaten in Kraft.