EuGH befasst sich mit europäischen Haftbefehlen

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Luxemburg/Valetta (ADZ) – Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) muss sich aufgrund der Vorlage einer rumänischen Instanz mit der grundsätzlichen Frage der Ermessensfreiheit von ordentlichen Gerichten der Mitgliedstaaten bei der Vollstreckung sogenannter europäischer Haftbefehle auseinandersetzen. Konkreter Ausgangspunkt ist die wiederholte Weigerung von Gerichten in Frankreich und Malta, die Haftbefehle im Fall des 2020 in Rumänien rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilten Paul Lambrino  zu vollstrecken. Bei einer Verhandlung am Montag argumentierte Rumänien, dass es ausreichend Garantien für angemessene Haftbedingungen nachgewiesen habe. Den Einwand des zuständigen französischen Gerichts, dass einer der Richter möglicherweise nicht den Amtseid geleistet habe, wies die Vertreterin Rumäniens ebenfalls von sich.

Inzwischen hat laut Justizministerin Alina Gorghiu (PNL) ein Malteser Gericht die Überstellung Lambrinos nach Rumänien doch noch genehmigt – er kann allerdings dagegen klagen.