Luxemburg (dpa/ADZ) – EU-Staaten müssen in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) anerkennen, entschieden die Richter in Luxemburg. Der Gerichtshof stärkte damit einem polnischen Paar den Rücken, das in Berlin geheiratet hatte. Weil sie nach Polen ziehen und dort als Ehepaar leben wollten, beantragten sie die Umschreibung der in Deutschland ausgestellten Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Die polnischen Behörden lehnten dies mit der Begründung ab, das polnische Recht lasse keine Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts zu.
Die Richter betonten jedoch, dass die Anerkennungspflicht nicht bedeute, dass EU-Staaten in ihrem nationalen Recht die gleichgeschlechtliche Ehe vorsehen müssen. Sie können wählen, auf welchem Weg die Ehen anerkannt werden.
Polen gehört neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern, die besonders restriktive Regeln im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Familien haben.





